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Amtsgericht Stuttgart

 

6 IN 236/09

 

Über das Vermögen der Wahl + Partner GmbH, vertr. d. d. GF: Hartmut Wahl, Schmidener Str. 8, 71332 Waiblingen, Amtsgericht Stuttgart, HRB 262503, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Käser, Stafflenbergstraße 24, 70184 Stuttgart, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.08.2009, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek, Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/22 55 830, Fax: 0711/22 55 83 20. Forderungen der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2009 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 15.10.2009, 09:30 Uhr, Saal 4, , Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, § 57 InsO, den Gläubigerausschuss, § 68 InsO, die Bestimmung der Hinterlegungsstelle, § 149 InsO, Rechtshandlungen, §§160,161 InsO, die Verwertung der Insolvenzmasse, § 159 InsO , die Unternehmens- oder Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert, §§ 162,163 InsO, die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung bzw. Aufhebung der Eigenverwaltung, §§ 271, 272 InsO, die Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, §§160,161 InsO. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, §§ 100,101 InsO, die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens, § 157 InsO und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

 

 

 

 

Amtsgericht Stuttgart

 

Aktenzeichen: 6 IN 236/09 

 

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wahl + Partner GmbH, vertr. d. d. GF: Hartmut Wahl, Schmidener Str. 8, 71332 Waiblingen, Amtsgericht Stuttgart, HRB 262503, wird heute, am 24.06.2009, um 16:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek, Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/22 55 830, Fax: 0711/22 55 83 20 bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin  über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragsgegnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragsgegnerin  zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

 

Amtsgericht Stuttgart

 

6 IN 781/07  

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phalanx Immobilien AG, Schmidener Str. 8, 71332 Waiblingen (AG Stuttgart, HRB 264239), vertreten durch: Hartmut Wahl, (Vorstand),  ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.

 

 

Amtsgericht Stuttgart


6 IN 781/07


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phalanx Immobilien AG, Schmidener
Str. 8, 71332 Waiblingen vertreten durch den Vorstand Hartmut Wahl, Amtsge-richt
Stuttgart HRB 264239 wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgericht Stuttgart
vom 01.10.2007 wie folgt ergänzt: Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzfor-derungen
des § 39 InsO werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.10.2007 beim
Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit
Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden, § 174 Abs. 3 Satz 1 InsO. Bei der
Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen. Die Anmeldung hat die geltend gemachte
Rangstelle des § 39 Abs. 1 bis 5 InsO zu bezeichnen. Termin zur Prüfung der
nachrangigen Forderungen ist am Donnerstag, 29.11.2007, 10:00 Uhr, Saal 4, Hauffstr.
5, 70190 Stuttgart. Gem. § 77 Abs. 1 Satz 2 InsO sind nachrangige Forde-rungen in der
Gläubigerversammlung nicht stimmberechtigt.

 

 

Amtsgericht Stuttgart


6 IN 781/07


Über das Vermögen der Phalanx Immobilien AG, Schmidener Str. 8, 71332 Waiblingen, vertr. d. d. Vorstand: Hartmut Wahl, Amtsgericht Stuttgart, HRB 264239 wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2007, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery, Humboldtstr. 16, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/96 68 90, Fax: 0711/96 68 919. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2007 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 29.11.2007, 10:00 Uhr, Saal 4, , Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart. Der Termin dient zugleich zur Beschlußfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, § 57 InsO, den Gläubigerausschuss, § 68 InsO, die Bestimmung der Hinterlegungsstelle, § 149 InsO, Rechtshandlungen, §§160,161 InsO, die Verwertung der Insolvenzmasse, § 159 InsO die Unternehmens- oder Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert, §§ 162,163 InsO, die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung bzw. Aufhebung der Eigenverwaltung, §§ 271, 272 InsO, die Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, §§160,161 InsO. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, §§ 100,101 InsO, die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens, § 157 InsO und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

 

 

Amtsgericht Stuttgart

 

Aktenzeichen: 6 IN 781/07 

 

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Phalanx Immobilien AG, Schmidener Str. 8, 71332 Waiblingen, vertreten durch: Hartmut Wahl, (Vorstand),  wird heute, am 20.08.2007, um 10:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery, Humboldtstr. 16, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/96 68 90, Fax: 0711/96 68 919 bestellt. Verfügungen der Antragstellerin  über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin  zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

 



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